Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Ahr hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Anglistik an der Philipps-Universität zu Marburg und an der University of Bristol sein Referendariat im Freistaat Sachsen absolviert. Im Anschluss daran legte er berufsbegleitend ein postgraduales Masterstudium an der Universität Leipzig mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht, Aktienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht mit den jeweiligen Bezügen zum Europa- und zum Internationalen Recht ab. Rechtsanwalt Ahr hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang zum „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ absolviert und hat durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen bekommen. Gegenwärtig qualifiziert er sich zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sowie zum „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Zur Anwaltschaft zugelassen wurde Rechtsanwalt Ahr im Jahre 2009. Zuvor war Rechtsanwalt Ahr mehrere Jahre erfolgreich als Unternehmer und Mitgesellschafter eines mittelständischen Leipziger Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens tätig. Insbesondere während dieser Zeit konnte er umfangreiche und nachhaltige Kontakte zur mittelständischen Wirtschaft und zu einer Vielzahl von Institutionen aufbauen und vertiefen. Bis 2013 war Rechtsanwalt Ahr in einer namhaften wirtschafts- und arbeitsrechtlich ausgerichteten mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei am Standort Leipzig tätig und betreute dort eigenständig die Dezernate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarkrecht.  Rechtsanwalt Ahr betreibt überdies seit vielen Jahren umfangreiche Dozententätigkeit. So ist er seit dem Wintersemester 2005/2006 ständiger Gastdozent am Studienkolleg der Universität Leipzig. Seit Sommersemester 2011 doziert Rechtsanwalt Ahr als ordentlicher Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig ausländische Studierende der Rechtswissenschaften. Als Dozent für Allgemeine Wirtschaftslehre hat Rechtsanwalt Ahr seit Herbst 2010 an der DAA-Wirtschaftsfachschule angehende Steuerfachangestellte ausgebildet. Im Bereich des Teilgebietes „Allgemeine Wirtschaftslehre“ für angehende Steuerfachangestellte ist Rechtsanwalt Ahr auch als Lektor eines renommierten Standardwerkes tätig. Der Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig hat Herrn Rechtsanwalt Ahr 2012 in den Prüfungsausschuss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ berufen, dessen verantwortungsvolle Aufgabe Herr Rechtsanwalt Ahr mit großem Engagement vertritt. Auf seine Expertise in den Bereichen des Internetrechts, des Gesellschaftsrechts sowie der Unternehmensnachfolge wird regelmäßig in Informations- und Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Sachsen und der IHK zu Leipzig rekurriert. Für weitere Informationen zu vergangenen und aktuellen Seminaren und Vorträgen klicken Sie bitte auf Veranstaltungen.

Neben seiner umfangreichen Dozenten- und Seminartätigkeit veröffentlicht Rechtsanwalt Ahr regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften wie dem Magazin „wirtschaft“ der IHK zu Leipzig. Unter Publikationen finden Sie weitergehende Informationen zur Veröffentlichungstätigkeit. Rechtsanwalt Ahr engagiert sich als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, des Fachkreises Handels- und Gesellschaftsrecht sowie des Fachkreises Insolvenzrecht des Leipziger Anwaltvereins e.V.. Als ehemals langjähriges Vorstandsmitglied im Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. und als General Legal Counsel (GLC) der JCI World Congress Leipzig GmbH hat er diese sowie das Organisations- und Projektmanagement auf dem Weg zu einem erfolgreichen JCI (Junior Chamber International Inc.) Weltkongress im Jahre 2014 in Leipzig begleitet und beraten.

Seit 2013 berät und vertritt Rechtsanwalt Ahr als Vorsitzender des Aufsichtsrates die ANEXA AG Leipzig bei deren Expansion im internationalen Rohstoffgeschäft.

Mit seiner ausgewiesenen anwaltlichen als auch wirtschaftlich praxiserprobten Expertise berät er zudem nationale als auch internationale Mandanten in allen Bereichen bei deren Immobilientransaktionen.

Die Rechtsanwaltskanzlei AHR steht Ihnen bei der Lösung Ihrer individuellen Beratungs- und Vertretungsbedarfe jederzeit engagiert und qualifiziert zur Seite.