Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht

Das Handelsrecht ist das sog. „Sonderprivatrecht für Kaufleute“, welches für die meisten Unternehmer gilt. Dieses stellt ein spezielles Gebiet des Privatrechts dar, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält.
Anwendung findet das Handelsrecht nicht nur auf Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch auf Handwerk, Industrie und andere Wirtschafts- und Dienstleistungszweige. Es berücksichtigt die beson-deren Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs an Schnelligkeit und Eigenverantwortung des kaufmännischen und unternehmerischen Rechtsverkehrs.
Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über Forderungseinzugsmaßnahmen, die Vertragsgestaltung und -erstellung bis hin zur Begleitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzmaßnahmen.

Das Gesellschaftsrecht ist das nationale und zunehmend auch europäische Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts, die um des gemeinsamen konkreten Zweckerreichens willen durch Rechtsgeschäft gegründet werden. Wichtig sind hierbei neben der genauen Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Analyse und die Zielorientierung, gerichtet auf die Wahl der sich im konkreten Einzelfall am besten geeigneten Unternehmens- oder Gesellschaftsform (GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG, SE, UG, Ltd. etc.)
Hierbei ist steuerrechtliches Know-how unerlässlich. Unternehmerischer Erfolg hängt maßgeblich von der Kenntnis rechtlicher Problemlagen und dem Ausrichten des Handelns nach dieser Kenntnis unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Zu sämtlichen Fragen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht werden Sie von uns beraten und vertreten