Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht

Unter Vertragsrecht sind zusammengefasst die gesetzlichen Regelungen zu verstehen, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Verträge spielen in allen Lebenslagen und auf jeder Wirtschaftsstufe eine herausragende und nicht weg zudenkende Ordnung und Sicherheit stiftende Rolle.
Dies gilt, gleich ob im Kauf-, Miet-, Dienst-, Internet-, Versicherungs- oder Werkvertragsrecht. Hierbei erfahren Sie umfangreiche, den jeweilig individuellen Gegebenheiten und Vertragsgrundlagen entsprechende Hilfestellung.

Zu sämtlichen Fragen aus dem Vertragsrecht werden Sie von uns beraten und vertreten.