Das Arbeitsrecht regelt als Sonderrecht die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen deren Vertretungsorganen (Kollektivarbeitsrecht).
Dabei umfasst das Arbeitsrecht die Fragen nach der Begründung, dem Bestand und der Aufhebung (Kündigung) von Arbeitsverträgen, Vergütungs- und Urlaubsvereinbarungen, Abmahnungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen ist ebenfalls Bestandteil des Arbeitsrechts.
Zu sämtlichen Fragen aus dem Arbeitsrecht werden Sie von uns beraten und vertreten.