Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse aufgrund personen- oder güterrechtlicher Verbundenheit aufgrund Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.
Das Erbrecht ist die Gesamtheit der privatrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger regeln. Umfasst werden Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte.
Gerade im Schnittstellenbereich des Familien- und Erbrecht mit dem Gesellschaftsrecht bei der Übertragung bzw. Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen bieten sich interessante und Effizienz steigernde Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu sämtlichen Fragen aus dem Familien- und Erbrecht werden Sie von uns beraten und vertreten.