Für Sie als MandantInnen
sind wir vor Gericht sowie außergerichtlich auf unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig. Schwerpunktmäßig werden Mandate im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts, des Wirtschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Strafrechts betreut. Wir beraten und vertreten Sie als nationaler als auch internationaler Akteur bei allen Immobilientransaktionen als auch bei der Bestandspflege- und erhaltung Ihres Immobilienportfolios. Auch das Zivilrecht, das Familien- und Erbrecht – gerade unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung- und Übertragung, das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Europarecht und das Internationale Privatrecht (IPR) spielen in der Anwaltspraxis eine herausragende Rolle. Mit Hilfe von langjährigen Kooperationspartnern – Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern – werden des weiteren Mandate, welche eine über die Schwerpunktbereiche hinausgehende Tätigkeit erfordern, bearbeitet und damit eine optimale und umfassende Interessenwahrnehmung aller Mandate gewährleistet. Diskretion, Vertraulichkeit und Solidität sind dabei anwaltliches Berufs- und Selbstverständnis zugleich und Maßstab des gemeinsamen Erfolges. Weitere Informationen zur umfangreichen und langjährigen Praxistätigkeit erhalten Sie auf den folgenden Seiten.