Im Bereich des Strafrechts als Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen sind wir vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Unter dem gesetzlich nicht definierten Sammelbegriff des Wirtschaftsstrafrechts versteht man alle Strafvorschriften, die ein bestimmtes Handeln im Wirtschaftsleben unter Strafe stellen. Hierbei handelt es sich um stattliche Reaktion auf Wirtschaftskriminalität zum strukturellen Schutz der Wirtschaftsverfassung. Zu den Strafnormen des Wirtschaftsstrafrechts zählen beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB), die Abgabenordnung (AO) aber auch das Aktiengesetz (AktG) oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Thema Compliance als heute grundlegender Bestandteil unternehmerischer Corporate Governance gehört zunehmend zu unserer Beratungstätigkeit. Gerade im Bereich der Verletzung von Strafgesetzen drohen unternehmerisch schwerwiegende Folgen wie Geld- und Freiheitsstrafen, Schadenersatzansprüche, (fiskalisch bedingte) Gewinnabschöpfungen sowie nicht unerhebliche Image- und Vertrauensverluste aufgrund negativer Public Relation. Gerade strafrechtlich relevantes Fehlverhalten lässt sich zum Schutz des Unternehmens, der Mitarbeiter aber auch zur Eigensicherung von Unternehmensorganen für den verantwortungsvoll und ehrbar handelndenden Unternehmer wirksam verhindern.
Zu sämtlichen Fragen aus dem Strafrecht – insbesondere aus dem Wirtschaftsstrafrecht werden Sie von uns beraten und vertreten.