Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsbereiche und Normen, die besonders für kleine bis mittelständische Unternehmen von hoher praktischer Bedeutung und Relevanz sind.
Diese Normen begrenzen und lenken – je nach wirtschaftspolitischer Grundauffassung mehr oder weniger – die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen.
Zum Wirtschaftsrecht gehören damit insbesondere die Vorschriften über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe wie auch der Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung inklusive der Subventionsvergabe.
Das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das nationale und internationale – vor allem europäische – Kartellrecht sowie das Außenwirtschaftsrecht im grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr gehören als ein Instrument zur Verwirklichung von handels- und wirtschaftspolitischen Zielen und als Mittel zur Durchsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik zum Wirtschaftsrecht.
Zu sämtlichen Fragen aus dem Wirtschaftsrecht werden Sie von uns beraten und vertreten.